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AGBs für Händler Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Ware als verbindlich an. Alle entgegenstehenden und von diesen Bedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 1 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Obernzell.

 

§ 2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Passau. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

 

§ 3 Preise und Lieferung

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen werden erst durch unser schriftliches Bestätigungsschreiben verbindlich.

2. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind stets streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur nach unserer vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Die Preise verstehen sich ab Werk Obernzell.

3. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, so gelten die am Liefertag gültigen Preise. Für Lieferungen, die später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behalten wir uns vor, bei Änderungen der Preisgrundlage (z.B. Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen) eine entsprechende Preisanpassung nach Information des Bestellers vorzunehmen.

4. Die Gefahr geht mit der Übergabe an die Transportperson bzw. dem Verlassen des Lagers auf den Besteller über.

 

§ 4 Sachmängel

In Ergänzung der gesetzlichen Vorschriften gilt folgendes:

1. Beanstandungen sind uns spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Empfang der Ware mitzuteilen.

2. Lederqualitäten und Farben: Leder als Naturprodukt ist strukturellen Verschiedenheiten unterworfen, so dass gewisse Toleranzen nicht zu vermeiden sind, die jedoch das Leder in seiner Qualität nicht mindern. Da bei der Einfärbung die einzelnen Felle wegen ihrer spezifischen Eigenart verschiedenartig reagieren, sind Farbabweichungen nicht zu vermeiden; unter diesem Vorbehalt sind die bestätigten und gelieferten Farben zu betrachten. Abfärbungen sind unvermeidbar.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware). Im Falle eines Kontokorrentverhältnisses behalten wir uns das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis vor; der Vorbehalt bezieht sich dabei auf den anerkannten Saldo.

Im Falle der Einschaltung eines Zentralregulierers in die Geschäftsabwicklung zwischen uns und dem Besteller, der das Delkredere übernimmt, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer vor.

2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Umbildung mit Waren Dritter deren Eigentumsvorbehalt bestehen, so räumt uns der Besteller Miteigentum im Verhältnis der tatsächlichen Werte dieser Erzeugnisse ein.

3. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen. Dabei tritt uns der Besteller jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) sowie alle Nebenrechte ab

4. Der Besteller darf die gelieferten Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir ggf. Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO erheben können.

5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere im Falle eines Zahlungsverzuges, nach fruchtloser Fristsetzung die gelieferten Waren zurück zu nehmen.

Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten, insbesondere Transportkosten, gehen zu Lasten des Bestellers. Wir sind ferner berechtigt, dem Besteller jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurück genommenen Waren kann der Besteller erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.

 

§ 6 Haftungsausschluss

1. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

2. Weitere Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung, und gleich welcher Art, insbesondere auch Ansprüche aus Schäden außerhalb des Liefergegenstandes, Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns und Ansprüchen, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes resultieren, sind ausgeschlossen; gleiches gilt für Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungsersatz.

3. Im Falle einer zurechenbaren, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Abgabe einer Lieferzeitgarantie. Sofern der Besteller schuldhaft, aber nicht vorsätzlich eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt hat, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie nach Ziff. 2 ausgeschlossen. Im Falle des Aufwendungsersatzes gilt das Vorstehende entsprechend.

 

§ 7 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll so umgedeutet werden, dass der ursprünglich verfolgte Sinn und Zweck möglichst erreicht wird. Werden Bestimmungen dieses Vertrages nicht durchgeführt, so liegt hierin kein Verzicht unsererseits auf unsere Rechte.

 

§ 8 Anwendbares Recht, Vertragssprache, Beweislastverteilung

1. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.

 

Obernzell, November 2023